Hausordnung
- Durch das Betreten von SOCCERBEAT erkennt der Besucher die nachfolgenden Eintritts- und Nutzungsbedingungen als verbindlich an.
- Die Eintrittskarte gibt dem Besucher das Recht, die SOCCERBEAT während der Öffnungszeiten (die genauen Öffnungstage entnehmen Sie der SOCCERBEAT homepage (www.soccerbeat.de) für den individuell gebuchten Zeitslot zu betreten. Überzieht der Besucher seine gebuchte Zeit so muss er für die überzogene Zeit nachzahlen.
- Der Besucher ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen die Eintrittskarte vorzuzeigen. Wer nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte angetroffen wird, ist verpflichtet, zum pauschalen Ausgleich aller hieraus fließenden Ansprüche € 40,00 zu zahlen. Auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs nach § 123 StGB und wegen Erschleichen freien Eintritts nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.
- Kindern unter 5 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Aufsichtspersonen und Eltern haften für Ihre Kinder. Beim Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren.
- Die einzelnen Spielstationen in der SOCCERBEAT stehen den Besuchern im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zur freien Nutzung zur Verfügung. Hunde sind in der SOCCERBEAT nicht erlaubt. Kurzzeitiger und/oder technisch bedingter Betriebsausfall einzelner Spielstationen ergibt kein Recht auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
- Die Nutzung sämtlicher Spielstationen in der SOCCERBEAT erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher ist verpflichtet, selbst für seine Sicherheit zu sorgen, indem er insbesondere die Spielstationen mit entsprechender Vorsicht nutzt, zusätzliche Hinweis- und Gebotsschilder beachtet, und den Anordnungen des Aufsichtspersonals unbedingt Folge leistet. Zudem haben die Besucher zu berücksichtigen, dass es in der SOCCERBEAT (Fußballfreizeitanlage) durchaus einmal, auch wenn die Bälle von allen Besuchern mit entsprechender Vorsicht gespielt werden, zu Querschlägern in Form von frei herumfliegenden Bällen geben kann, die auch andere Besucher treffen können. Jeder Besucher nimmt somit das Risiko in Kauf, von einem Ball in einer Spielstation oder außerhalb einer Spielstation getroffen zu werden. Die SOCCERBEAT GmbH haftet nicht für Schäden oder Verletzungen an Personen und Material, die durch den Spielbetrieb in der SOCCERBEAT entstehen. Die SOCCERBEAT haftet auch nicht für Schäden und Verletzungen, welche sich die Besucher selbst durch die Ausübung an den Spielstationen zuziehen, z.B. Ausrutschen, Fallen, Umknicken, Stolpern, etc. Besucher erklären sich damit einverstanden, bei Betreten der SOCCERBEAT den Mitarbeitern der SOCCERBEAT Inhalt von Taschen, Rucksäcken und anderen Behältnissen, die sie mit in die SOCCERBEAT nehmen möchten, zu zeigen. Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Glasflaschen und anderen potenziell gefährlichen Gegenständen nicht gestattet. Die Nutzung mitgeführter Radio-, Phono-, Tonbandgeräte oder Musikinstrumente ist nicht gestattet. Der Verzehr mitgebrachter Getränke und Speisen ist in der SOCCERBEAT verboten.
- Aufgrund von verschütteten Getränken kann es in der SOCCERBEAT zu Rutschgefahr kommen, bevor diese durch das SOCCERBEAT Personal erkannt und behoben wurde. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, in der gesamten SOCCERBEAT die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen.
- Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Genehmigung der SOCCERBEAT Betriebsleitung.
- Die Haftung für in der SOCCERBEAT erlittene Schäden wird ausgeschlossen.
- Für Verlust, Diebstahl usw. von Sachen, die nicht im Eigentum von SOCCERBEAT sind, z.B. Garderobe, Rucksäcke, Taschen etc., wird keine Haftung übernommen. Besucher müssen Ihre Garderobe, Taschen, Rücksäcke an der SOCCERBEAT Garderobe oder in den SOCCERBEAT Schließfächern ablegen.
- Wer andere Besucher belästigt, den Anordnungen des Aufsichtspersonals oder Gebotsschildern nicht Folge leistet oder in sonstiger Weise störend auf den Spielebetrieb einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes der SOCCERBEAT verwiesen werden. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte wahrzunehmen.
- Der Besucher ist verpflichtet, Ersatz zu leisten für alle Schäden, die er vorsätzlich verursacht. Begleitpersonen sind für die von Kindern verursachten Schäden verantwortlich.
- Die SOCCERBEAT wird Videoüberwacht, um die Sicherheit der Besucher sicherzustellen. SOCCERBEAT darf die Videoüberwachung zu Überprüfung von Diebstahl oder Fehlverhalten als Beweismittel heranziehen und an Ermittlungsbehörden weiterleiten.
- In der SOCCERBEAT darf außerhalb der Spielstationen nicht gerannt werden. In und an den Spielstationen darf der Ball nicht mit dem Fuß jongliert (hochgehalten) werden.
- In der SOCCERBEAT Sportsbar darf nicht gespielt, gerannt und getobt werden.
- Getränke sind in den einzelnen Spielstationen verboten. Nutzen Sie die vorhandenen Getränkehalter an den Spielstationen, um Getränke sicher abzustellen.
- Jeder Besucher spielt einen Durchgang/Spiel an einer Spielstation und lässt dann den nächsten, wartenden Besucher spielen. Der Spieler darf sich jedoch erneut an der Spielstation wieder anstellen.
- Es ist verboten, in die Abgrenzungsnetze zu springen oder sich in die Netze zu lehnen.
- Informieren sie sofort das Personal, wenn sie eine Beschädigung oder einen Unfall entdecken.
- Jeder Besucher spielt auf eigene Gefahr!
- Regeln, die zusätzlich das Verhalten an einzelnen Spielstationen organisieren, wie zum Beispiel das Verbot des Übertretens der STOP-Linie beim Robokeeper, sind zu befolgen.